RS OGH 2003/10/8 9ObA53/03i, 8Ob123/18y

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Veröffentlicht am 08.10.2003
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Norm

ABGB §154

Rechtssatz

Besteht im begrenzten Umfang eigene Handlungsfähigkeit des Minderjährigen, so ist in diesem Umfang der gesetzliche Vertreter - von Fällen gewillkürter Stellvertretung abgesehen - ausgeschaltet; er ist in diesem Umfang nicht berechtigt, den Minderjährigen zu vertreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118238

Im RIS seit

07.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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