RS OGH 2003/10/15 Bkv3/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.2003
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Norm

MuttSchG §3
RAO §2 Abs1
  1. RAO § 2 heute
  2. RAO § 2 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025
  3. RAO § 2 gültig von 01.07.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025
  4. RAO § 2 gültig von 01.07.2022 bis 30.06.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2022
  5. RAO § 2 gültig von 01.01.2017 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2016
  6. RAO § 2 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 156/2015
  7. RAO § 2 gültig von 01.09.2013 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2013
  8. RAO § 2 gültig von 01.07.2011 bis 31.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  9. RAO § 2 gültig von 01.01.2008 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007
  10. RAO § 2 gültig von 01.06.1999 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999

Rechtssatz

Auch eine zweimalige Mutterschutzzeit kann unter den Voraussetzungen des § 2 Abs 1 RAO als Verwendung bei einem Rechtsanwalt (sohin innerhalb der dreijährigen "Kernzeit" praktischer Verwendung) anerkannt werden. Das gilt jedoch nur grundsätzlich, da Ausnahmsregelungen nicht (ungeprüft) extensiv angewendet werden dürfen und setzt Mutterschutzzeiten bei zwei Geburten von höchstens zweimal 16, sohin 32 Wochen, also den Normalfall von zwei Schwangerschaften und Geburten voraus, wobei sich bei einem späteren als dem vorausberechneten Geburtstermin eine Verlängerung ergeben kann.Auch eine zweimalige Mutterschutzzeit kann unter den Voraussetzungen des Paragraph 2, Absatz eins, RAO als Verwendung bei einem Rechtsanwalt (sohin innerhalb der dreijährigen "Kernzeit" praktischer Verwendung) anerkannt werden. Das gilt jedoch nur grundsätzlich, da Ausnahmsregelungen nicht (ungeprüft) extensiv angewendet werden dürfen und setzt Mutterschutzzeiten bei zwei Geburten von höchstens zweimal 16, sohin 32 Wochen, also den Normalfall von zwei Schwangerschaften und Geburten voraus, wobei sich bei einem späteren als dem vorausberechneten Geburtstermin eine Verlängerung ergeben kann.

Entscheidungstexte

  • Bkv 3/03
    Entscheidungstext OGH 15.10.2003 Bkv 3/03

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118062

Dokumentnummer

JJR_20031015_OGH0002_000BKV00003_0300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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