RS OGH 2003/10/16 2Ob22/03d, 2Ob171/08y, 8Ob35/09v

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Veröffentlicht am 16.10.2003
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Norm

EisbEG §4
stmk NaturschutzG §25

Rechtssatz

Führen nach dem Landesgesetz angeordnete Naturschutzmaßnahmen zu Beeinträchtigungen eines Weidegebiets, dann kann gemäß § 25 Abs 6 stmk NaturschutzG auch der auf Grund einer Grunddienstbarkeit Weideberechtigte wegen Schmälerungen des Ertrags des Rechts unter sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs 1 EisbEG eine Entschädigung begehren.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 22/03d
    Entscheidungstext OGH 16.10.2003 2 Ob 22/03d
  • 2 Ob 171/08y
    Entscheidungstext OGH 30.10.2008 2 Ob 171/08y
    Auch
  • 8 Ob 35/09v
    Entscheidungstext OGH 29.09.2009 8 Ob 35/09v
    Vgl; Beisatz: Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Nutzung von in einem Europaschutzgebiet erfassten Liegenschaften wird allein durch die Einbeziehung ins Europaschutzgebiet ohne Festlegung von konkreten Ge-und Verboten in einer abgrenzbaren Weise nicht bewirkt, sodass die Liebenschaftseigentümer in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach § 25 stmk NaturschutzG haben. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118231

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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