RS OGH 2009/9/29 2Ob22/03d, 2Ob171/08y, 8Ob35/09v

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Veröffentlicht am 16.10.2003
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Rechtssatz

Führen nach dem Landesgesetz angeordnete Naturschutzmaßnahmen zu Beeinträchtigungen eines Weidegebiets, dann kann gemäß § 25 Abs 6 stmk NaturschutzG auch der auf Grund einer Grunddienstbarkeit Weideberechtigte wegen Schmälerungen des Ertrags des Rechts unter sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs 1 EisbEG eine Entschädigung begehren.Führen nach dem Landesgesetz angeordnete Naturschutzmaßnahmen zu Beeinträchtigungen eines Weidegebiets, dann kann gemäß Paragraph 25, Absatz 6, stmk NaturschutzG auch der auf Grund einer Grunddienstbarkeit Weideberechtigte wegen Schmälerungen des Ertrags des Rechts unter sinngemäßer Anwendung des Paragraph 4, Absatz eins, EisbEG eine Entschädigung begehren.

Entscheidungstexte

  • RS0118231">2 Ob 22/03d
    Entscheidungstext OGH 16.10.2003 2 Ob 22/03d
  • RS0118231">2 Ob 171/08y
    Entscheidungstext OGH 30.10.2008 2 Ob 171/08y
    Auch
  • RS0118231">8 Ob 35/09v
    Entscheidungstext OGH 29.09.2009 8 Ob 35/09v
    Vgl; Beisatz: Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Nutzung von in einem Europaschutzgebiet erfassten Liegenschaften wird allein durch die Einbeziehung ins Europaschutzgebiet ohne Festlegung von konkreten Ge-und Verboten in einer abgrenzbaren Weise nicht bewirkt, sodass die Liebenschaftseigentümer in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach § 25 stmk NaturschutzG haben. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118231

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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