Rechtssatz
Führen nach dem Landesgesetz angeordnete Naturschutzmaßnahmen zu Beeinträchtigungen eines Weidegebiets, dann kann gemäß § 25 Abs 6 stmk NaturschutzG auch der auf Grund einer Grunddienstbarkeit Weideberechtigte wegen Schmälerungen des Ertrags des Rechts unter sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs 1 EisbEG eine Entschädigung begehren.Führen nach dem Landesgesetz angeordnete Naturschutzmaßnahmen zu Beeinträchtigungen eines Weidegebiets, dann kann gemäß Paragraph 25, Absatz 6, stmk NaturschutzG auch der auf Grund einer Grunddienstbarkeit Weideberechtigte wegen Schmälerungen des Ertrags des Rechts unter sinngemäßer Anwendung des Paragraph 4, Absatz eins, EisbEG eine Entschädigung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118231Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010