RS OGH 2003/10/17 1Ob175/03x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2003
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Norm

ZPO §28 Abs1

Rechtssatz

Ob sich ein deutscher Rechtsanwalt, der in eigenem Namen und nicht im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Dienstleistung tätig wird, auf § 28 Abs 1 ZPO berufen kann, ist eher zu bezweifeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118169

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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