Norm
ZPO §28 Abs1Rechtssatz
Ob sich ein deutscher Rechtsanwalt, der in eigenem Namen und nicht im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Dienstleistung tätig wird, auf § 28 Abs 1 ZPO berufen kann, ist eher zu bezweifeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118169Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008