RS OGH 2025/7/31 4Ob178/03k; 4Ob1/22h; 4Ob35/25p; 4Ob36/25k

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Norm

ABGB §914 ff IIIh
PatG 1970 §22a
  1. ABGB § 914 heute
  2. ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Für Patente bestehen eigene Auslegungsregeln; die Rechtsprechung, wonach Patentanmeldungen und insbesondere die Patentansprüche darin Willenserklärungen sind, die nach den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen auszulegen sind, geht auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 22a PatG zurück.Für Patente bestehen eigene Auslegungsregeln; die Rechtsprechung, wonach Patentanmeldungen und insbesondere die Patentansprüche darin Willenserklärungen sind, die nach den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen auszulegen sind, geht auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des Paragraph 22 a, PatG zurück.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118278

Im RIS seit

20.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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