RS OGH 2003/10/21 5Ob202/03x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2003
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Norm

ZPO §472 Abs1

Rechtssatz

Es begründet Nichtigkeit, wenn über ein gar nicht wirksam erhobenes Rechtsmittel oder über das Rechtsmittel einer Person entschieden wird, die überhaupt nicht für sich beansprucht, Partei des Verfahrens zu sein beziehungsweise die fragliche Entscheidung angefochten zu haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118536

Dokumentnummer

JJR_20031021_OGH0002_0050OB00202_03X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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