RS OGH 2025/8/5 5Ob205/03p; 5Ob182/14x; 5Ob205/14d; 5Ob83/25d

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Rechtssatz

Eine Benützungsvereinbarung kann auch für den künftigen Fall der Verfügbarkeit eines Objektes geschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118535

Im RIS seit

20.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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