RS OGH 2016/7/11 5Ob184/03z, 5Ob12/10s, 5Ob164/12x, 5Ob100/16s

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Veröffentlicht am 11.11.2003
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Norm

WEG 1975 §3
WEG 1975 §5
WEG 1975 §12
WEG 2002 §5
WEG 2002 §6
WEG 2002 §8

Rechtssatz

Wohnungseigentum kann an einer Liegenschaft bereits vor Errichtung der Gebäude nur auf Grund der behördlich genehmigten Baupläne begründet werden. Für die Einverleibung von Wohnungseigentum ist die Errichtung des Baus selbst nicht Voraussetzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118481

Im RIS seit

11.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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