Norm
MRG §46a Abs3Rechtssatz
Die Annahme, der Gesetzgeber habe einen Regelungsbedarf übersehen, als er die Mietzinsanhebung nach § 46a Abs 3 MRG nicht vom Fehlen der Möglichkeit einer freien Mietzinsvereinbarung abhängig machte, drängt sich keineswegs auf.Die Annahme, der Gesetzgeber habe einen Regelungsbedarf übersehen, als er die Mietzinsanhebung nach Paragraph 46 a, Absatz 3, MRG nicht vom Fehlen der Möglichkeit einer freien Mietzinsvereinbarung abhängig machte, drängt sich keineswegs auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118542Dokumentnummer
JJR_20031111_OGH0002_0050OB00209_03A0000_001