Norm
FamLAG §12aRechtssatz
Wurde der Unterhaltsbemessungsbeschluss erster Instanz noch vor Bekanntwerden der durch die Aufhebung des § 12a FamLAG ausgelösten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefasst, konnte die (teilweise) Anwendung der Transferleistung auch erstmals im Rekurs verlangt werden.Wurde der Unterhaltsbemessungsbeschluss erster Instanz noch vor Bekanntwerden der durch die Aufhebung des Paragraph 12 a, FamLAG ausgelösten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gefasst, konnte die (teilweise) Anwendung der Transferleistung auch erstmals im Rekurs verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118397Dokumentnummer
JJR_20031118_OGH0002_0040OB00185_03I0000_001