RS OGH 2003/12/16 1Ob284/03a

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Veröffentlicht am 16.12.2003
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Rechtssatz

Die Bestimmung, dass Ehegatten in der Regel Wahlkinder nur gemeinsam annehmen dürfen, steht im Einklang mit Art 8 EMRK.Die Bestimmung, dass Ehegatten in der Regel Wahlkinder nur gemeinsam annehmen dürfen, steht im Einklang mit Artikel 8, EMRK.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118511

Im RIS seit

15.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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