RS OGH 2017/4/20 10Ob38/03s, 4Ob53/08k, 7Ob90/10a, 9Ob53/16h

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Veröffentlicht am 16.12.2003
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Norm

ABGB §1096 C
  1. ABGB § 1096 heute
  2. ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Bei der Miete von Räumen zu Wohnzwecken kann auch eine Lärmeinwirkung eine Störung des bedungenen Gebrauches bilden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118572

Im RIS seit

15.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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