Norm
ABGB §1096 CRechtssatz
Bei der Miete von Räumen zu Wohnzwecken kann auch eine Lärmeinwirkung eine Störung des bedungenen Gebrauches bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118572Im RIS seit
15.01.2004Zuletzt aktualisiert am
15.05.2017