RS OGH 2003/12/16 1Ob242/03z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2003
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Norm

ABGB §140 Ba
ABGB §140 Bd
FamLAG §12a
Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art14 ff

Rechtssatz

Sind Mutter und Kinder österreichische Staatsbürger, wohnen sie jedoch ständig im Ausland (hier: Spanien), wo die Mutter auch arbeitet, und besteht auch nach den Ausnahmebestimmungen der VO (EWG) 1408/71 kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe, sind allfällige ausländische Transferleistungen nicht auf die Unterhaltspflicht des in Österreich wohnhaften Vaters anzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118514

Dokumentnummer

JJR_20031216_OGH0002_0010OB00242_03Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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