RS OGH 2004/1/14 7Ob288/03h

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Veröffentlicht am 14.01.2004
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Norm

ABGB §180a

Rechtssatz

Eine geschlechtliche Beziehungen zwischen einem Wahlelternteil und einem eigenberechtigten Wahlkind ist grundsätzlich mit einem Eltern-Kind-Verhältnis iSd § 180a Abs 1 ABGB nicht in Einklang zu bringen. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein eine Adoption rechtfertigendes Anliegen eines der Vertragsteile in diesem Zusammenhang jedenfalls zu verneinen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118649

Dokumentnummer

JJR_20040114_OGH0002_0070OB00288_03H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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