RS OGH 2004/1/20 5Ob292/03g

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Veröffentlicht am 20.01.2004
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Rechtssatz

Für die Erfüllung der in § 23 Abs 2 WEG 1975 (§ 37 Abs 2 WEG 2002) als unabdingbar normierten Ansprüche hat nach dem Prinzip der passiven Korrealität jeder Wohnungseigentumsorganisator einzustehen.Für die Erfüllung der in Paragraph 23, Absatz 2, WEG 1975 (Paragraph 37, Absatz 2, WEG 2002) als unabdingbar normierten Ansprüche hat nach dem Prinzip der passiven Korrealität jeder Wohnungseigentumsorganisator einzustehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118797

Dokumentnummer

JJR_20040120_OGH0002_0050OB00292_03G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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