RS OGH 2004/1/29 6Ob292/03i, 6Ob121/10b

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Veröffentlicht am 29.01.2004
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Norm

ABGB §785 Abs1
Tir HöfeG §25

Rechtssatz

Wenn Baugrundstücke zu einem schon zu Lebzeiten übergebenen geschlossenen Hof gehören, ist bei der Wertermittlung im Pflichtteilsprozess im Sinne der Wertungen des § 25 Tir HöfeG nur dann der den Übernehmer begünstigende Ertragswert maßgeblich, wenn die Grundstücke für Zwecke des bäuerlichen Betriebes benötigt werden, ansonsten aber der Verkehrswert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118579

Im RIS seit

28.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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