Norm
ABGB §785 Abs1Rechtssatz
Wenn Baugrundstücke zu einem schon zu Lebzeiten übergebenen geschlossenen Hof gehören, ist bei der Wertermittlung im Pflichtteilsprozess im Sinne der Wertungen des § 25 Tir HöfeG nur dann der den Übernehmer begünstigende Ertragswert maßgeblich, wenn die Grundstücke für Zwecke des bäuerlichen Betriebes benötigt werden, ansonsten aber der Verkehrswert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118579Im RIS seit
28.02.2004Zuletzt aktualisiert am
09.11.2010