RS OGH 2004/2/10 5Ob271/03v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2004
beobachten
merken

Norm

ABGB §1068
ABGB §1070
GBG §9

Rechtssatz

Innerhalb der vom Gesetz gezogenen Zulässigkeitsschranken erfährt das Wiederkaufsrecht durch die Verbücherung insofern nur eine Verstärkung, als sie es dem Wiederkäufer ermöglicht, die Sache einem Dritten "abzufordern".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118860

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0050OB00271_03V0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten