Norm
SMG §28 Abs2 ARechtssatz
Sowohl die Erzeugung als auch das Inverkehrsetzen einer jeweils großen Menge Suchtgift (hier: Marihuana) stellt jedenfalls zumindest eine Tat mit nicht bloß leichten Folgen dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118543Im RIS seit
10.02.2004Zuletzt aktualisiert am
18.02.2025