RS OGH 2004/2/19 6Ob315/03x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.2004
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Norm

ABGB §1284 Ae

Rechtssatz

Ist der Eintritt des Unvergleichsfalls vom Ausgedingeverpflichteten verschuldet, hat er dem Berechtigten den Vermögensschaden zu ersetzen, der auch in einer höheren Steuerbelastung des Geldersatzes gegenüber der früheren Naturalleistung liegen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118763

Dokumentnummer

JJR_20040219_OGH0002_0060OB00315_03X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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