Norm
WEG 2002 §3 Abs3Rechtssatz
§ 3 Abs 2 WEG 2002 verlangt nicht nur die Erfassung aller wohnungseigentumstauglichen und nicht als allgemeine Teile gewidmeten Objekte im Rahmen der Nutzwertfestsetzung, sondern auch die tatsächliche Wohnungseigentumsbegründung an allen diesen Objekten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118850Im RIS seit
25.03.2004Zuletzt aktualisiert am
25.05.2021