RS OGH 2004/2/24 5Ob311/03a, 5Ob157/11s, 5Ob135/14k, 5Ob16/21w

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Norm

WEG 2002 §3 Abs3

Rechtssatz

§ 3 Abs 2 WEG 2002 verlangt nicht nur die Erfassung aller wohnungseigentumstauglichen und nicht als allgemeine Teile gewidmeten Objekte im Rahmen der Nutzwertfestsetzung, sondern auch die tatsächliche Wohnungseigentumsbegründung an allen diesen Objekten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118850

Im RIS seit

25.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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