RS OGH 2011/10/12 3Ob208/03i, 3Ob291/05y, 3Ob85/07g, 3Ob102/09k, 3Ob114/10a, 3Ob177/11t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2004
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Norm

EO §65 C
EO §170
  1. EO § 65 heute
  2. EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014
  4. EO § 65 gültig von 01.04.2009 bis 30.09.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009
  5. EO § 65 gültig von 01.03.1986 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 71/1986
  1. EO § 170 heute
  2. EO § 170 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 170 gültig von 01.03.2008 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008
  4. EO § 170 gültig von 01.09.2005 bis 29.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005
  5. EO § 170 gültig von 01.10.2000 bis 31.08.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  6. EO § 170 gültig von 01.07.1914 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914

Rechtssatz

Wenn auch das Versteigerungsedikt an sich als bloß öffentliche Bekanntmachung von Umständen, die sich aus anderen Grundlagen ergeben, nicht anfechtbar ist, sind in ihm aber auch Teile enthalten, in denen das Exekutionsgericht erstmals etwas festlegt und die daher zwar nicht die Form, aber den Inhalt eines Beschlusses haben. Gegen diese als Beschluss zu wertenden Teile des Versteigerungsedikts ist gemäß § 65 Abs 1 EO der Rekurs zulässig.Wenn auch das Versteigerungsedikt an sich als bloß öffentliche Bekanntmachung von Umständen, die sich aus anderen Grundlagen ergeben, nicht anfechtbar ist, sind in ihm aber auch Teile enthalten, in denen das Exekutionsgericht erstmals etwas festlegt und die daher zwar nicht die Form, aber den Inhalt eines Beschlusses haben. Gegen diese als Beschluss zu wertenden Teile des Versteigerungsedikts ist gemäß Paragraph 65, Absatz eins, EO der Rekurs zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118675

Im RIS seit

26.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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