RS OGH 2004/3/12 8ObA126/03t

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Veröffentlicht am 12.03.2004
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Norm

NSchG allg
PTSG §15 Abs2
UrlG §10a

Rechtssatz

Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 10a UrlG haben jene Arbeitnehmer, die unter das UrlG fallen, bei Vorliegen der im NSchG legaldefinierten Nachtschwerarbeitskriterien, ohne dass die betreffenden Arbeitnehmer von der Geltung des NSchG erfasst sein müssen. Die in § 15 Abs 2 PTSG zweiter Satz geregelte Ausnahme von der Anwendung des NSchG hindert daher die Anwendung des § 10a UrlG auf Arbeitnehmer der ausgegliederten Unternehmen der Post nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118762

Dokumentnummer

JJR_20040312_OGH0002_008OBA00126_03T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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