RS OGH 2004/3/17 9ObA101/03y, 8ObA30/06d

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Veröffentlicht am 17.03.2004
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Norm

AngG §23 Abs1

Rechtssatz

Das Aktualitätsprinzip, wonach nur solche Entgelte in die Abfertigungsberechnung einzubeziehen sind, die noch für den letzten Monat des Dienstverhältnisses aktuell sind, ist dahin einzuschränken, dass aktuelle Veränderungen des Entgeltes, die ihre Ursache in der durch die Arbeitgeberkündigungoder Arbeitnehmerkündigung ausgelösten bevorstehenden Beendigung haben, außer Ansatz zu lassen sind, soweit in ihnen eine Beeinträchtigung des unmittelbar bevorstehenden (gesetzlich relativ zwingend ausgestalteten) Abfertigungsanspruchs zu sehen ist. (Hier: Rückberufung aus einer Auslandstätigkeit unter Entfall der Auslandsbezüge der Alterspensionierung.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118914

Dokumentnummer

JJR_20040317_OGH0002_009OBA00101_03Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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