RS OGH 2004/3/25 3Ob295/03h

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Veröffentlicht am 25.03.2004
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Norm

EO §374 Abs1

Rechtssatz

Die Voraussetzungen des § 374 Abs 1 EO für die Überweisung einer bloß im Zuge der Exekutionsführung zur Sicherstellung gepfändeten Forderung liegen auch dann vor, wenn der Ablauf von Verjährungsfristen oder Ausschlussfristen droht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118835

Dokumentnummer

JJR_20040325_OGH0002_0030OB00295_03H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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