RS OGH 2016/9/27 8ObA30/04a, 8ObS12/16x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.2004
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Norm

KollV für die Arbeiter im österreichischen Hotelgewerbe und Gastgewerbe §11 lita

Rechtssatz

Bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung ist für die Berechnung der Jahresremuneration vom Durchschnittsentgelt im Berechnungszeitraum (12 Kalendermonate) auszugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118927

Im RIS seit

15.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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