Norm
KollV für die Arbeiter im österreichischen Hotelgewerbe und Gastgewerbe §11 litaRechtssatz
Bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung ist für die Berechnung der Jahresremuneration vom Durchschnittsentgelt im Berechnungszeitraum (12 Kalendermonate) auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118927Im RIS seit
15.05.2004Zuletzt aktualisiert am
07.05.2018