RS OGH 2024/4/17 7Ob301/03w; 7Ob186/09t; 7Ob44/15v; 7Ob191/15m; 7Ob201/19p; 7Ob48/20i; 7Ob204/20f; 7

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Norm

AUVB Art7.3

Rechtssatz

Die Feststellung des Invaliditätsgrades (Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Funktionsfähigkeit nach medizinischen Gesichtspunkten) stellt eine Tatfrage dar, die im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118909

Im RIS seit

21.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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