Norm
KO §119 ARechtssatz
Die kridamäßige Versteigerung nach § 119 KO ist die gerichtliche Veräußerung einer zur Konkursmasse gehörigen Sache, insbesondere einer Liegenschaft, auf Antrag des Masseverwalters, die keines Exekutionstitels bedarf.Die kridamäßige Versteigerung nach Paragraph 119, KO ist die gerichtliche Veräußerung einer zur Konkursmasse gehörigen Sache, insbesondere einer Liegenschaft, auf Antrag des Masseverwalters, die keines Exekutionstitels bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118937Dokumentnummer
JJR_20040428_OGH0002_0030OB00171_03Y0000_002