RS OGH 2004/7/21 3Ob171/03y, 3Ob80/04t

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Veröffentlicht am 28.04.2004
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Norm

KO §119 A

Rechtssatz

Die kridamäßige Versteigerung nach § 119 KO ist die gerichtliche Veräußerung einer zur Konkursmasse gehörigen Sache, insbesondere einer Liegenschaft, auf Antrag des Masseverwalters, die keines Exekutionstitels bedarf.Die kridamäßige Versteigerung nach Paragraph 119, KO ist die gerichtliche Veräußerung einer zur Konkursmasse gehörigen Sache, insbesondere einer Liegenschaft, auf Antrag des Masseverwalters, die keines Exekutionstitels bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118937

Dokumentnummer

JJR_20040428_OGH0002_0030OB00171_03Y0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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