RS OGH 2004/4/29 8ObS5/04z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2004
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Norm

KO §25 Abs1 Z2 litb
KO §91a

Rechtssatz

In der Berichtstagsatzung ist ein Beschluss über die Unternehmensfortführung (ob befristet oder auf einstweilen unbestimmte Zeit) oder über die Unternehmensschließung zu fassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118884

Dokumentnummer

JJR_20040429_OGH0002_008OBS00005_04Z0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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