RS OGH 2004/4/29 6Ob313/03b

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Veröffentlicht am 29.04.2004
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Norm

GmbHG §61 Abs2
Sbg TourismusG §6 Abs1

Rechtssatz

Die Durchgriffshaftung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung setzt die Verletzung "deliktstypischer" Sorgfaltspflichten voraus. Wenn öffentlich-rechtliche Tourismusverbände ihre Aufgaben auf eine nur mit dem Mindestkapital ausgestattete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter sie sind, auslagern, jährliche Beitragszahlungen der Gesellschafter vereinbaren, auf die Geschäftsführung Einfluss nehmen und bei einem Kreditgeber den Eindruck besonderer Bonität erwecken, sind sie bei Insolvenz der Gesellschaft dem Durchgriff des Gläubigers ausgesetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119230

Dokumentnummer

JJR_20040429_OGH0002_0060OB00313_03B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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