Norm
KO §30 Abs1 Z3Rechtssatz
Ob der festgestellte Sachverhalt den Schluss auf die Begünstigungsabsicht im Sinne des § 30 Abs 1 Z 3 KO zulässt, ist eine revisible Rechtsfrage.Ob der festgestellte Sachverhalt den Schluss auf die Begünstigungsabsicht im Sinne des Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 3, KO zulässt, ist eine revisible Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118976Im RIS seit
16.06.2004Zuletzt aktualisiert am
26.02.2018