Norm
EO §78Rechtssatz
Der Kläger hat den Sicherungsantrag zu weit gefasst; mangels anderer Anhaltspunkte für die Bewertung sind Unterliegen und Obsiegen gleichteilig zu bewerten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119001Im RIS seit
24.06.2004Zuletzt aktualisiert am
17.06.2025