RS OGH 2011/5/24 9Ob148/03k, 1Ob84/11a

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Veröffentlicht am 26.05.2004
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Norm

ABGB §97
KO §5 Abs3
  1. ABGB § 97 heute
  2. ABGB § 97 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975

Rechtssatz

Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB des nicht in Konkurs verfallenen, vom Gemeinschuldner getrennt lebenden Ehegatten des Gemeinschuldners, welcher Eigentümer der Wohnung ist, kann vor der Zuweisung von Räumlichkeiten iSd § 5 Abs 3 KO der Räumungsklage des Masseverwalters nicht wirksam entgegengehalten werden.Der Wohnungserhaltungsanspruch nach Paragraph 97, ABGB des nicht in Konkurs verfallenen, vom Gemeinschuldner getrennt lebenden Ehegatten des Gemeinschuldners, welcher Eigentümer der Wohnung ist, kann vor der Zuweisung von Räumlichkeiten iSd Paragraph 5, Absatz 3, KO der Räumungsklage des Masseverwalters nicht wirksam entgegengehalten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119187

Im RIS seit

25.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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