Norm
ABGB §97Rechtssatz
Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB des nicht in Konkurs verfallenen, vom Gemeinschuldner getrennt lebenden Ehegatten des Gemeinschuldners, welcher Eigentümer der Wohnung ist, kann vor der Zuweisung von Räumlichkeiten iSd § 5 Abs 3 KO der Räumungsklage des Masseverwalters nicht wirksam entgegengehalten werden.Der Wohnungserhaltungsanspruch nach Paragraph 97, ABGB des nicht in Konkurs verfallenen, vom Gemeinschuldner getrennt lebenden Ehegatten des Gemeinschuldners, welcher Eigentümer der Wohnung ist, kann vor der Zuweisung von Räumlichkeiten iSd Paragraph 5, Absatz 3, KO der Räumungsklage des Masseverwalters nicht wirksam entgegengehalten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119187Im RIS seit
25.06.2004Zuletzt aktualisiert am
29.08.2011