Rechtssatz
Wenn zwei Mitstifter in der Stiftungserklärung das gesetzliche Einstimmigkeitsprinzip (§ 3 Abs 2 PSG) festlegten und sich weiters die Änderung der Stiftungsurkunde vorbehielten (§ 33 Abs 2 PSG), können sie vom Einstimmigkeitsprinzip gemeinsam wieder abgehen. § 3 Abs 2 PSG ist keine zwingende Organisationsvorschrift.Wenn zwei Mitstifter in der Stiftungserklärung das gesetzliche Einstimmigkeitsprinzip (Paragraph 3, Absatz 2, PSG) festlegten und sich weiters die Änderung der Stiftungsurkunde vorbehielten (Paragraph 33, Absatz 2, PSG), können sie vom Einstimmigkeitsprinzip gemeinsam wieder abgehen. Paragraph 3, Absatz 2, PSG ist keine zwingende Organisationsvorschrift.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119316Im RIS seit
26.06.2004Zuletzt aktualisiert am
15.03.2019