RS OGH 2004/6/14 16Ok24/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.2004
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Norm

JN §20 Z4
KartG 1988 §31 ff
KartG 1988 §98

Rechtssatz

War ein fachkundiger Laienrichter konkret mit Interessenvertretungsaufgaben bei den Gesprächen zwischen der WKÖ, den Fachverbänden und der antragstellenden BWB betreffend die unverbindlichen Verbandsempfehlungen befasst, ist er insoweit als ein Bevollmächtigter in der hier zu entscheidenden Sache im Sinne des § 20 Z 4 JN anzusehen, so dass eine unter seiner Beteiligung gefällte Entscheidung als nichtig aufzuheben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119026

Dokumentnummer

JJR_20040614_OGH0002_0160OK00024_0300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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