Norm
DSt 1990 §19Rechtssatz
Gegen Rechtsanwälte gerichtete Suspendierungen beziehungsweise andere einstweilige Maßnahmen nach § 19 DSt unterfallen nicht dem Begriff "strafrechtlicher Anklage" im Sinn des Art 6 MRK.Gegen Rechtsanwälte gerichtete Suspendierungen beziehungsweise andere einstweilige Maßnahmen nach Paragraph 19, DSt unterfallen nicht dem Begriff "strafrechtlicher Anklage" im Sinn des Artikel 6, MRK.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119217Im RIS seit
29.07.2004Zuletzt aktualisiert am
21.08.2013