Norm
CMR Art31Rechtssatz
Die vage Behauptung, dass die Beklagten selbst eine negative Feststellungsklage erhoben haben, ist im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen für die Ordination nach § 28 JN nicht zu berücksichtigen.Die vage Behauptung, dass die Beklagten selbst eine negative Feststellungsklage erhoben haben, ist im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen für die Ordination nach Paragraph 28, JN nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119102Dokumentnummer
JJR_20040701_OGH0002_0080NC00016_04A0000_001