RS OGH 2004/8/12 1Ob145/04m

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Veröffentlicht am 12.08.2004
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Norm

ABGB §922
HGB §377 A

Rechtssatz

Besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe des "Ablaufdatums" einer Ware und ist eine solche Angabe auch nicht branchenüblich, dann bedarf es grundsätzlich keiner Mängelrüge im Sinn des § 377 Abs 1 HGB wegen des Fehlens einer solchen Angabe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119317

Dokumentnummer

JJR_20040812_OGH0002_0010OB00145_04M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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