Norm
B-KUVG §90Rechtssatz
Die rechtliche Beurteilung als Dienstunfall schließt die Anwendung des § 176 Abs 1 Z 2 ASVG aus. Hier: Infizierung mit Hepatitis C bei einer im Rahmen der Erwerbstätigkeit und der Ausübung einer politischen Funktion durchgeführten Blutplasmaspende.Die rechtliche Beurteilung als Dienstunfall schließt die Anwendung des Paragraph 176, Absatz eins, Ziffer 2, ASVG aus. Hier: Infizierung mit Hepatitis C bei einer im Rahmen der Erwerbstätigkeit und der Ausübung einer politischen Funktion durchgeführten Blutplasmaspende.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119385Dokumentnummer
JJR_20040914_OGH0002_010OBS00071_04W0000_001