RS OGH 2004/10/4 2Ob213/04v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2004
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Norm

ZPO §26

Rechtssatz

Bei einer im Ausland erteilten prozessualen Vollmacht ist ihre Gültigkeit für die Prozessführung vor einem inländischen Gericht nach inländischem Recht zu beurteilen, auch für Form, Umfang, Wirkung und Dauer einer Prozessvollmacht ist die lex fori maßgeblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119361

Dokumentnummer

JJR_20041004_OGH0002_0020OB00213_04V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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