RS OGH 2017/6/22 13Os111/04, 14Os146/07p, 12Os70/13f, 12Os51/17t (12Os52/17i)

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Veröffentlicht am 06.10.2004
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Rechtssatz

Schutzzweck des § 263 StPO ist es, den Angeklagten darüber zu informieren, ob und wegen welcher Taten er noch verfolgt werden soll.Schutzzweck des Paragraph 263, StPO ist es, den Angeklagten darüber zu informieren, ob und wegen welcher Taten er noch verfolgt werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119381

Im RIS seit

05.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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