Norm
StPO §263Rechtssatz
Schutzzweck des § 263 StPO ist es, den Angeklagten darüber zu informieren, ob und wegen welcher Taten er noch verfolgt werden soll.Schutzzweck des Paragraph 263, StPO ist es, den Angeklagten darüber zu informieren, ob und wegen welcher Taten er noch verfolgt werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119381Im RIS seit
05.11.2004Zuletzt aktualisiert am
28.07.2017