Norm
ABGB §881 IARechtssatz
Ist der Schädiger als physische Person im Sinn des § 1 AHG Organ, kann ihn der Geschädigte jedenfalls dann nicht auf Grund eines nicht mit ihm geschlossenen Vertrags persönlich in Anspruch nehmen, wenn durch diesen Vertrag die Organstellung erst begründet wurde. Der Geschädigte kann sich auch nicht darauf berufen, von den Schutzwirkungen dieses Vertrags umfasst zu sein.Ist der Schädiger als physische Person im Sinn des Paragraph eins, AHG Organ, kann ihn der Geschädigte jedenfalls dann nicht auf Grund eines nicht mit ihm geschlossenen Vertrags persönlich in Anspruch nehmen, wenn durch diesen Vertrag die Organstellung erst begründet wurde. Der Geschädigte kann sich auch nicht darauf berufen, von den Schutzwirkungen dieses Vertrags umfasst zu sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119445Im RIS seit
12.10.2004Zuletzt aktualisiert am
23.01.2024