RS OGH 2004/11/9 10ObS157/04t

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Veröffentlicht am 09.11.2004
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Norm

ASVG §175 Abs1

Rechtssatz

Die Qualifikation als Betriebsweg geht dann nicht verloren, wenn trotz (längerer) Unterbrechung für eigenwirtschaftliche Verrichtungen, der Weg in etwa auf der tatsächlich zurückgelegten Strecke (in der gleichen Richtung) und in etwa zu der gleichen Zeit zurückgelegt worden wäre, wenn die vorherige Unterbrechung wegen eigenwirtschaftlicher Verrichtungen weggedacht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119518

Dokumentnummer

JJR_20041109_OGH0002_010OBS00157_04T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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