Norm
AUVB 1980 Art8 PktII.2Rechtssatz
Vorschäden iSd Art 3 Pkt 1.1 lit a AUVB 1980 fallen unter den Risikoausschluss des Art 8 Pkt II.1 AUVB 1980, wenn eine dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres vom Unfallstag an nicht eingetreten ist. Ein nachträglicher Versicherungsschutz durch eine zweite Unfallsfolge kommt daher nicht in Betracht.Vorschäden iSd Artikel 3, Pkt 1.1 Litera a, AUVB 1980 fallen unter den Risikoausschluss des Artikel 8, Pkt römisch zwei.1 AUVB 1980, wenn eine dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres vom Unfallstag an nicht eingetreten ist. Ein nachträglicher Versicherungsschutz durch eine zweite Unfallsfolge kommt daher nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119523Dokumentnummer
JJR_20041117_OGH0002_0070OB00258_04Y0000_004