RS OGH 2004/11/24 3Ob227/04k

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Veröffentlicht am 24.11.2004
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Norm

AußStrG aF §125 A
ABGB §726

Rechtssatz

Auch wenn ein testamentarisch eingesetzter Erbe vorhanden ist und eine Erbserklärung abgegeben hat, ist eine damit konkurrierende Erbserklärung eines Legatars, der Erbunwürdigkeit des Testamentserben behauptet und sein Erbrecht aus § 726 ABGB ableitet, zu Gericht anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119593

Dokumentnummer

JJR_20041124_OGH0002_0030OB00227_04K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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