RS OGH 2004/11/24 3Ob127/04d

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Veröffentlicht am 24.11.2004
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Norm

ABGB §922
ABGB §871 H
ABGB §1295 IIf7f

Rechtssatz

Stützt sich der klagende Käufer ausschließlich auf Gewährleistung, kann es auf eine angebliche Verletzung von Aufklärungspflichten der beklagten Verkäuferin nicht ankommen. Das wäre nur für Irrtum (§ 871 Abs 2 ABGB) oder Schadenersatz von Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119636

Dokumentnummer

JJR_20041124_OGH0002_0030OB00127_04D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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