RS OGH 2004/12/14 1Ob232/04f

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Veröffentlicht am 14.12.2004
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Norm

ABGB §1394
ABGB §1438 D

Rechtssatz

Ist die Aufrechnung gegen eine bestimmte Forderung infolge eines vertraglichen Kompensationsverbots ausgeschlossen, so erfasst dieses Verbot nicht nur Gegenforderungen aus dem Rechtsverhältnis zum Zedenten, sondern auch Forderungen des Schuldners der abgetretenen Forderung gegen den Zessionar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119603

Dokumentnummer

JJR_20041214_OGH0002_0010OB00232_04F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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