Norm
MRG §1 Abs2 Z1Rechtssatz
Ein in einem Flughafengebäude zur Führung eines Buffets oder eines Restaurants vermietetes Geschäftslokal unterliegt der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 1 MRG.Ein in einem Flughafengebäude zur Führung eines Buffets oder eines Restaurants vermietetes Geschäftslokal unterliegt der Ausnahmebestimmung des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, MRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119559Im RIS seit
15.12.2004Zuletzt aktualisiert am
04.10.2023