RS OGH 2004/12/22 8Ob99/04y

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Veröffentlicht am 22.12.2004
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Norm

KO §69

Rechtssatz

Der Konkursantrag einer GmbH-Gesellschafterin für die unvertretene GmbH mit dem Hinweis der Bereitschaft, die Funktion einer Notgeschäftsführerin zu übernehmen, ist mit der Bestellung der Gesellschafterin zur Notgeschäftsführerin als genehmigt anzusehen, sofern sie den Antrag nicht zurückzieht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119682

Dokumentnummer

JJR_20041222_OGH0002_0080OB00099_04Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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