RS OGH 2005/2/8 4Ob226/04w, 4Ob59/13z, 4Ob45/16w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.2005
beobachten
merken

Norm

UWG §15

Rechtssatz

Der Anspruch auf Übertragung einer Domain ist nicht Teil des Beseitigungsanspruchs. Die Übertragung einer Domain geht über eine Beseitigung des rechtswidrigen Zustands weit hinaus und verschafft dem Kläger eine Rechtsposition, deren Begründung eines besonderen Rechtsanspruchs bedürfte.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 226/04w
    Entscheidungstext OGH 08.02.2005 4 Ob 226/04w
    Veröff: SZ 2005/13
  • 4 Ob 59/13z
    Entscheidungstext OGH 22.10.2013 4 Ob 59/13z
    Vgl auch; Beisatz: Der Anspruch auf Übertragung einer Domain entbehrt einer gesetzlichen Grundlage. (T1)
    Bem: Mit ausführlicher Darstellung der Judikatur und Literatur. (T2)
  • 4 Ob 45/16w
    Entscheidungstext OGH 20.12.2016 4 Ob 45/16w
    Vgl auch; Beisatz: Die Übertragung, hilfsweise die Löschung einer Domain ist im jeweiligen Registrierungsstaat umzusetzen. (T3); Veröff: SZ 2016/138

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119758

Im RIS seit

10.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten