RS OGH 2024/4/2 7Ob239/04d; 9Ob18/08z; 4Ob51/15a; 8Ob59/17k; 1Ob45/20d; 5Ob131/23k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2005
beobachten
merken

Norm

Geo §169

Rechtssatz

Wird eine Urkunde (hier: Plan) als integrierender Bestandteil eines Urteils aufgenommen, so ist in dem Urteil alles festgestellt, was sich aus dem Plan ergibt und Gegenstand des Verfahrens war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119746

Im RIS seit

18.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten